Dachboxen
Präambel
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Boxlend und dem Kunden geregelt.
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die Boxlend mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle Zukünftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Boxlend ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2. Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der auf der Rechnung als voraussichtliche Mietdauer genannte Zeitraum als Mindestmietzeit. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit. Bei nichteinhalten des Rücklieferungstermins ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät. Es wird der Tagesmietsatz + 50% erhoben.
3. Übergabe des Mietgegenstandes
Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zu übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift nach Abschluss des Mietvertrages, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert und dass ihm das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter
über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe.
4. Mietpreis, Zahlung der Miete und Kaution
Grundlage für die Berechnung der Miete ist ausschließlich der in der Rechnung genannte Mietpreis. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise (X€ pro Kalendertag). Der Gesamtpreis wird im Vorfeld, per Überweisung an das angegebene Konto, gezahlt. Erst beim Eingang der Miete wird der Mietgegenstand, verbindlich reserviert. Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages in Höhe von 100 EURO. Die Kaution wird bei der Übergabe fällig und ist bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Rückgabe der Mietsache zurückerstattet. Sofern bei längerer Mietdauer weitere Kosten anfallen werden diese mit der Kaution verrechnet.
5. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich. Ab dem 13. Tag bis zum 7. Tag beträgt die Stornogebühr 25% des Mietpreises, ab dem 6. Tag 50% des Mietpreises. Die anfallenden Kosten werden mit der Miete verrechnet und innerhalb 7 Tage nach Eingang der Stornierung, zinsfrei erstattet.
6. Mängel beim Mietgegenstand
Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Mietvertragsformular zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, sofort anzuzeigen.
7. Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
8. Haftungsausschluss bei Montage / Demontage
Es wird darauf hingewiesen, dass die Montage und Demontage von Mietgegenständen ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters erfolgt. Für dabei entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
9. Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Vor der Verwendung des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden. Den Mietgegenstand ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen. Dem Vermieter auf Nachfrage jederzeit den Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache mitzuteilen.
10. Sonstige Bestimmungen
Die Boxen werden gereinigt an den Mieter übergeben. Falls die Box ungereinigt zurückgegeben wird, wird vom Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 10 EURO erhoben. Beim Einfahren in Parkhäusern und Tiefgaragen ist die Gesamthöhe des Fahrzeugs zu beachten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, das er die Dachbox nicht zusätzlich durch einen außen angebrachten Spanngurt sichern darf. Die korrekte Befestigung der Dachbox ist durch den Mieter regelmäßig zu kontrollieren.
11. Gerichtsstand
Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde bzw. Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist das am Ort der Anmietung zuständige Gericht.
Stand: 21.08.2017